LIFECYCLE
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil A gilt für die App und die Freigabe-Links, Teil B für den kostenpflichtigen Unternehmensbereich. Stand: August 2026.

Sie nutzen den Arbeitsbereich unter unternehmen.lifecycle-karriere.de? Dann gilt für Sie Teil B. Dazu gehört der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der Bestandteil des Vertrags wird.

Teil A — App und Freigabe-Links

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Teil A dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für die Nutzung der mobilen Anwendung „Lifecycle“, der damit verbundenen Web-Ansichten und der Freigabe-Links. Für den kostenpflichtigen Unternehmensbereich unter unternehmen.lifecycle-karriere.de gilt ergänzend und vorrangig Teil B. Anbieter ist Little-Roots, Inh. Marco Grützenbach, Glockengießerstraße 30, 51491 Overath (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Abweichende Bedingungen der Nutzerin oder des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

(3) Nutzer im Sinne dieser Bedingungen sind volljährige natürliche Personen. Die Nutzung durch Minderjährige ab 16 Jahren ist mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten zulässig.

§ 2 Gegenstand der Leistung

(1) Lifecycle ermöglicht es, berufliche Stationen, Zeugnisse, Zertifikate und weitere Nachweise digital zu erfassen, zu ordnen, an Ablauffristen erinnert zu werden und ausgewählte Inhalte über zeitlich befristete Links mit Dritten zu teilen.

(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Anwendung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, auf eine bestimmte Gestaltung oder auf den unveränderten Fortbestand einzelner Funktionen besteht nicht, soweit der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(3) Lifecycle ist ein Ordnungs- und Übermittlungswerkzeug. Der Anbieter prüft weder die Echtheit noch die inhaltliche Richtigkeit hochgeladener Dokumente und erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Karriereberatung.

(4) Lifecycle ist kein Archiv im Rechtssinne und ersetzt nicht die Aufbewahrung von Originalen. Nutzer sind gehalten, ihre Originaldokumente weiterhin selbst aufzubewahren.

§ 3 Konto und Vertragsschluss

(1) Die Nutzung setzt die Einrichtung eines Nutzerkontos voraus. Mit der Registrierung kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über die kostenlose Version zustande.

(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Besteht der Verdacht einer unbefugten Nutzung, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

(3) Angaben im Konto sind wahrheitsgemäß zu machen und aktuell zu halten.

§ 4 Kostenpflichtige Leistungen, Preise und Laufzeit

(1) Zusätzliche Funktionen sind als „Lifecycle Pro“ erhältlich, entweder als Abonnement mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit oder als zeitlich unbefristeter Einmalkauf. Es gelten die in der App zum Zeitpunkt des Kaufs angezeigten Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Kauf, Abrechnung, Verlängerung und Kündigung von Abonnements werden über den Vertriebsweg abgewickelt, über den die App bezogen wurde — den Apple App Store oder Google Play. Insoweit gelten ergänzend die Bedingungen von Apple beziehungsweise von Google. Ein Abonnement verlängert sich automatisch um die jeweils gewählte Laufzeit, wenn es nicht rechtzeitig über die Kontoeinstellungen des jeweiligen Stores gekündigt wird.

(3) Der Einmalkauf gilt für das erwerbende Konto und die Laufzeit des Dienstes. Er begründet keinen Anspruch auf Fortbestand des Dienstes über eine Einstellung nach § 8 hinaus.

(4) Preisänderungen für laufende Abonnements werden mindestens sechs Wochen im Voraus mitgeteilt; Nutzer können bis zum Wirksamwerden kündigen.

§ 5 Kauf über App Store und Google Play, Widerrufsrecht

(1) Käufe von Lifecycle Pro nach diesem Teil A kommen über den Apple App Store oder über Google Play zustande. Der jeweilige Store-Betreiber — Apple Distribution International Ltd. beziehungsweise Google Commerce Limited — tritt dabei im eigenen Namen als Verkäufer auf; der Kaufvertrag über die kostenpflichtige Leistung besteht daher zwischen der Nutzerin oder dem Nutzer und Apple beziehungsweise Google, nicht mit dem Anbieter. Für Leistungen des Unternehmensbereichs gilt das nicht — diese werden unmittelbar mit dem Anbieter abgeschlossen und über einen Zahlungsdienstleister abgerechnet (Teil B).

(2) Ein etwaiges Widerrufsrecht sowie Erstattungen richten sich deshalb nach den Bedingungen und dem Verfahren des jeweiligen Store-Betreibers. Erstattungsanträge sind über den App Store an Apple beziehungsweise über Google Play an Google zu richten; der Anbieter kann Zahlungen nicht selbst zurückerstatten, unterstützt aber bei berechtigten Anliegen.

(3) Sollten künftig Verträge unmittelbar mit dem Anbieter geschlossen werden — etwa über einen Kauf außerhalb von App Store und Google Play —, gilt für Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Der Anbieter stellt in diesem Fall vor Vertragsschluss eine vollständige Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular in Textform zur Verfügung.

§ 6 Pflichten der Nutzer und zulässige Inhalte

(1) Nutzer dürfen ausschließlich Dokumente einstellen, die sie selbst betreffen oder zu deren Speicherung und Weitergabe sie berechtigt sind.

(2) Rechtswidrige, gefälschte oder fremde Dokumente sowie Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, dürfen nicht eingestellt werden. Das Fälschen von Zeugnissen und Nachweisen kann strafbar sein.

(3) Für Umfang, Empfänger und Laufzeit einer Freigabe ist allein die freigebende Person verantwortlich. Der Anbieter hat keinen Einfluss darauf, was Empfänger nach dem Abruf mit den Inhalten tun; einmal heruntergeladene Dateien lassen sich technisch nicht zurückholen.

(4) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann der Anbieter betroffene Inhalte entfernen und den Zugang vorübergehend oder dauerhaft sperren. Der Anbieter wird dabei die Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen und ihn, soweit rechtlich zulässig, vorher anhören.

§ 7 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt.

(2) Zeiten, in denen der Dienst durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters nicht erreichbar ist, begründen keine Ansprüche.

§ 8 Laufzeit, Kündigung, Einstellung des Dienstes

(1) Der unentgeltliche Nutzungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Nutzer beenden ihn durch Löschung des Kontos in der App; dabei werden Profil, Dokumente und Zugangsdaten endgültig entfernt.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

(3) Stellt der Anbieter den Dienst dauerhaft ein, informiert er die Nutzer mindestens 90 Tage vorher, damit Inhalte gesichert werden können. Für bereits gezahlte, noch nicht verbrauchte Zeiträume eines Abonnements erfolgt eine anteilige Erstattung.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Nutzer regelmäßig vertrauen dürfen — haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Nutzer entstanden wäre. Nutzer bleiben verpflichtet, ihre Originaldokumente selbst aufzubewahren.

§ 10 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an Weiterentwicklungen des Dienstes erforderlich ist und Nutzer dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden.

(2) Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.

Teil B — Unternehmensbereich

§ 12 Geltungsbereich von Teil B

(1) Teil B gilt für die Nutzung des kostenpflichtigen Arbeitsbereichs unter unternehmen.lifecycle-karriere.de (nachfolgend „Arbeitsbereich“) einschließlich aller darin enthaltenen Funktionen, insbesondere Bewerbungsverwaltung, Ausschreibungen, Qualifikationsmonitor, Talentpool, Messefunktionen und Karriereseite.

(2) Der Arbeitsbereich richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Er richtet sich nicht an Verbraucher. Mit dem Anlegen eines Arbeitsbereichs bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Bei Widersprüchen zwischen Teil A und Teil B geht Teil B für die Nutzung des Arbeitsbereichs vor. Der als Anlage beigefügte Vertrag zur Auftragsverarbeitung geht beiden Teilen vor, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag regelt.

(4) Das Ansehen eines Freigabe-Links ist kostenlos und setzt keinen Vertrag nach Teil B voraus. Wer lediglich eine Bewerbung öffnet, die ihm zugesandt wurde, benötigt weder ein Konto noch einen Arbeitsbereich.

§ 13 Gegenstand der Leistung im Arbeitsbereich

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden den Arbeitsbereich als über das Internet zugängliche Software zur Nutzung bereit (Software as a Service). Eine Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib findet nicht statt.

(2) Der Arbeitsbereich speichert keine Kopien der von Bewerberinnen und Bewerbern freigegebenen Unterlagen. Er hält lediglich den Zugangsschlüssel zu einer Freigabe vor; Inhalte werden bei jedem Abruf aus dem Datenbestand der betroffenen Person geladen. Läuft eine Freigabe ab oder wird sie widerrufen, endet der Zugriff ohne Zutun des Kunden.

(3) Der Anbieter prüft weder die Echtheit noch die inhaltliche Richtigkeit von Nachweisen. Die im Arbeitsbereich angezeigte Übereinstimmung zwischen Anforderungsprofil und vorgelegten Nachweisen („Deckungsgrad“) ist eine automatisierte Hilfestellung und ersetzt keine eigene Prüfung durch den Kunden. Personalentscheidungen trifft allein der Kunde.

(4) Der Arbeitsbereich trifft keine automatisierten Entscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO. Er sortiert, gleicht ab und stellt dar; er lehnt niemanden ab.

(5) Der Anbieter entwickelt den Arbeitsbereich fortlaufend weiter. Ein Anspruch auf den unveränderten Fortbestand einzelner Funktionen besteht nicht, soweit der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Funktionen, die für den Kunden erkennbar wesentlich sind, werden nicht ohne Ankündigung mit einer Frist von mindestens sechs Wochen entfernt.

§ 14 Vertragsschluss, Testzeitraum

(1) Mit dem Anlegen eines Arbeitsbereichs beginnt ein unentgeltlicher Testzeitraum von vierzehn Tagen. Er erfordert keine Zahlungsdaten, verlängert sich nicht und geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis über.

(2) Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Arbeitsbereich einen Tarif auswählt, die Bestellung im Bezahlvorgang des Zahlungsdienstleisters bestätigt und der Anbieter die Buchung bestätigt oder mit der Leistung beginnt.

(3) Nach Ablauf des Testzeitraums ohne Tarifwahl bleiben die im Arbeitsbereich vorhandenen Daten lesbar. Das Anlegen und Ändern von Inhalten ist bis zur Buchung eines Tarifs gesperrt.

§ 15 Preise, Plätze und Zahlung

(1) Es gelten die im Arbeitsbereich zum Zeitpunkt der Buchung angezeigten Preise. Alle Preise für Leistungen nach Teil B verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Abgerechnet wird nach Plätzen und gebuchten Zusatzleistungen. Ein Platz wird für Zugänge mit den Rollen „Admin“ und „Recruiting“ benötigt. Zugänge mit der Rolle „Prüfer:in“ benötigen keinen Platz. Der Qualifikationsmonitor wird nach der vom Kunden gebuchten Zahl überwachter Beschäftigter abgerechnet, der Messe-Tagespass als Einmalzahlung je freigeschalteter Veranstaltung.

(3) Abonnements werden monatlich im Voraus abgerechnet. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland, wahlweise per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Der Kunde erteilt dabei unmittelbar gegenüber Stripe die erforderlichen Zahlungsermächtigungen. Es gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe. Der Vertrag über die Leistung selbst kommt zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande, nicht mit Stripe.

(4) Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch bereit. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden.

(5) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen sperren. Lesender Zugriff auf bereits vorhandene Daten bleibt für mindestens dreißig Tage erhalten. Gesetzliche Verzugsansprüche bleiben unberührt.

(6) Preisänderungen für laufende Abonnements teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.

§ 16 Laufzeit und Kündigung im Arbeitsbereich

(1) Abonnements laufen einen Monat und verlängern sich um jeweils einen Monat, wenn sie nicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung ist im Kundenportal des Zahlungsdienstleisters jederzeit selbst möglich; sie wirkt zum Ende des bezahlten Zeitraums.

(2) Der Messe-Tagespass ist eine Einmalleistung ohne Laufzeit.

(3) Nach Vertragsende bleiben die Daten des Kunden dreißig Tage lesbar abrufbar. Danach löscht der Anbieter sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch löscht der Anbieter bereits vorher; Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

§ 17 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die von ihm angelegten Zugänge verantwortlich. Er vergibt Rollen nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit und entzieht Zugänge unverzüglich, wenn die Berechtigung entfällt.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingestellten Daten berechtigt ist. Das gilt insbesondere für Daten eigener Beschäftigter im Qualifikationsmonitor. Erforderliche Informationspflichten gegenüber Beschäftigten und Bewerbern sowie eine etwaige Beteiligung der Arbeitnehmervertretung obliegen dem Kunden.

(3) Der Kunde verwendet die über den Arbeitsbereich zugänglichen Unterlagen ausschließlich für den Zweck, zu dem sie freigegeben wurden — insbesondere für die Durchführung eines konkreten Bewerbungsverfahrens. Eine Nutzung zu Werbezwecken, eine Weitergabe an Dritte oder ein Abgleich mit anderen Datenbeständen sind unzulässig.

(4) Der Kunde nimmt Personen nur in den Talentpool auf, wenn diese ausdrücklich eingewilligt haben. Er beachtet Widerrufe unverzüglich.

(5) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung des Arbeitsbereichs beruhen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und stimmt die Rechtsverteidigung mit ihm ab.

§ 18 Verfügbarkeit im Arbeitsbereich

(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an, gemessen am Kalendermonat und ohne angekündigte Wartungsfenster sowie ohne Zeiten höherer Gewalt oder Störungen bei Vorleistern. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit wird nicht geschuldet; ein Service-Level-Agreement mit Vertragsstrafen besteht nicht.

(2) Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit mindestens vierundzwanzig Stunden vorher an und legt sie in nutzungsarme Zeiten.

(3) Der Anbieter setzt Vorleister ein, insbesondere für Rechenzentrumsleistungen. Störungen bei diesen Vorleistern begründen keine Ansprüche über die gesetzliche Haftung hinaus.

§ 19 Datenschutz im Arbeitsbereich

(1) Soweit der Anbieter im Arbeitsbereich personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet — insbesondere Bewerberdaten und Daten der Beschäftigten des Kunden im Qualifikationsmonitor —, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.

(2) Der als Anlage beigefügte Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist Bestandteil dieses Vertrags. Er wird mit dem Zustandekommen des Vertrags nach § 14 wirksam und bedarf keiner gesonderten Unterzeichnung. Auf Wunsch stellt der Anbieter eine unterzeichnete Fassung in Textform zur Verfügung.

(3) Für den eigenen Datenbestand der Bewerberinnen und Bewerber — also die Unterlagen in deren Lifecycle-Konto — bleibt der Anbieter eigenständig Verantwortlicher. Der Kunde erhält daran nur den Zugriff, den die betroffene Person freigegeben hat.

§ 20 Haftung gegenüber Unternehmen

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Nettoentgelt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung entstanden wäre.

(4) Die Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche nach Art. 82 DSGVO.

§ 21 Referenznennung

(1) Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen oder dessen Kennzeichen verwenden. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 22 Schlussbestimmungen zu Teil B

(1) Änderungen dieses Teils B teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(4) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.